Impressum

Wie kann ich das Impressum deaktiveren?

Als Webseitenbetreiber ist man verpflichtet, ein Impressum zu besitzen. Dies ist notwendig, um erkennbar, ermittelbar und ansprechbar zu sein. Neben dem vollständigen Namen muss in einem Impressum ferner die Anschrift, Telefon-/Faxnummer und E-Mail-Adresse angegeben sein. Diese Informationen sind Pflicht, völlig gleich, um welche Art von Webseite es sich handelt. Bei geschäftlichen Homepages sind desweiteren zusätzliche Daten essenziell. Darunter fallen: die Rechtsform bei juristischen Personen, die Angabe der Aufsichtsbehörde im Falle einer Tätigkeit die einer Zulassung bedarf, die Kammer und Registernummern (Handelsregister, Vereinsregister, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister etc.), die korrekte und vollständige Berufsbezeichnung und die Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ausnahmen gibt es, laut § 55 Abs. 1 RStV, wenn es sich bei der Internetseite um eine rein für private und familiäre Webpräsenz handelt. Da dies sehr unpräzise sein kann, und bereits vielseitige Abmahnwellen auch private Website-Betreiber erreicht haben, ist es ratsam, ein Impressum anzugeben.

Was passiert, wenn ich kein Impressum habe?

Im schlimmsten Falle kann es zu einer Abmahnung kommen. Mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro muss gerechnet werden, wenn es sich um einen fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß handelt.