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Lieferungsverzug

Dienstag, 4. August 2009

Warengläubiger leistet nicht reichtzeitig, in nicht ausreichender Menge oder gar nicht

Fälligkeit bei unbestimmter Lieferzeit

  • sofort!
  • Wenn dies nicht geschieht, muss Käufer formlos zur dringenden Lieferung auffordern
  • Erst mit Mahnungszugang kommt Lieferer in Verzug
  • Mahnung muss bestimmt und eindeutig formuliert sein

Fälligkeit bei kalendermäßig bestimmter Lieferzeit

  • Lieferer kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er bis zum festgelegtem Datum nicht geliefert hat
  • Kalendermäßig bestimmbar (14 Tage nach.., Lieferung innerhalb von..)

Mahnung ist nicht nötig, wenn Lieferer sich selbst in Verzug setzt ider sagt, dass er spätejr liefert

Lieferant haftet für fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. (Nicht bei höherer Gewalt)

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