Viele Freiberufler sorgen sich zwar um ihre Altersvorsorge doch dabei vernachlässigen sie oft ihre Berufsunfähigkeitsversicherung. Als Selbständiger oder Freiberufler sollten Sie unbedingt Ihre Arbeitskraft versichern. Das Risiko einer Berufsunfähigkeit wird leider von vielen unterschätzt. Wenn Sie sich gegen die Konsequenzen einer Berufsunfähigkeit absichern möchten, sollten Sie sich vorab gründlich informieren.
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Berufsunfähigkeit Selbständig Vergleich
Montag, 19. Dezember 2011Versicherung für Selbständige
Mittwoch, 9. März 2011
Eine Versicherung für Selbständige ist gerade im Preis-Leistungs-Verhältnis ein wichtiger Punkt für Selbständige. Hier können nicht nur Kosten eingespart, sondern auch bei geringeren Beiträgen mehr Leistung zu finden sein. Für den ein oder anderen ehemaligen Angestellten ist die Leistung der Versicherung für Selbständige mit präzisen Vorstellungen und Leistungsansprüchen behaftet. Gerade als ehemaliger Angestellter sollte man sich gründlichst über die Konditionen und Leistungen der neuen Versicherung für Selbständige informieren, um auf jegliche Risiken vorbereitet zu sein. So schützen Sie Ihr Geschäft und vor allem sich selbst in Worst-Case Szenarien.
Aus diesem Grund erläutert dieser Artikel das Thema Versicherung für Selbständige und Freiberufler.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige
Sonntag, 6. März 2011Warum so wichtig und was muss man beachten – Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Selbstständige wie Arbeitnehmer ein Schritt, der gut durchdacht werden muss. Eine solche Versicherung ist freiwillig und läuft auf privater Basis. Sinnvoll ist eine solche Versicherung auf jeden Fall, da hier eine Rente ausgezahlt wird, wenn nicht mehr im versicherten Beruf gearbeitet werden kann. Bei Selbstständigen ist dies etwas komplizierter, diese müssen nachweisen, dass sie innerhalb ihres Unternehmens, bzw. Firma keine Arbeit mehr verrichten können. Ein Handwerker, der wenige Angestellte hat, könnte so immer noch Büroarbeiten erledigen, und wäre in diesem Fall nicht berufsunfähig. Diese Klausel wird oft mit den Worten „Abstrakte Verweisung“ erwähnt.


