In diesem Artikel erläutern wir kurz, welche Rechnungsangaben für Unternehmer pflicht sind. Wir empfehlen dennoch immer mit dem Steuerberater über dieses Thema zu sprechen, da es im Einzelfall immer Abweichungen geben kann (z.B. für Freiberufler) und wir keine hundertprozentige Auskunft geben können.
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift Ihres Unternehmens
- Vollständer Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers
- Umsatzeruer-Identifikationsnummer / Steuernummer Ihres Unternehmens
- Ausstellungsdatum (Vor- und Rückdatierung nicht erlaubt!)
- fortlaufende Rechnungsnummern – jede Nummer darf nur einmal vergeben werden
- Menge, Art (gängige Bezeichnung) der gelieferten Ware, Umfang und Art der Leistung (z.B.: 1 Schreibtisch (gebraucht))
- Zeitpunkt der Lieferung, sofern der Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist
- Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt sowie Rabatte etc.
- Der angewandte Steuersatz muss ausgewiesen werden (7% oder 19%)
- Der Steuerbetrag muss gesondert angegeben werden
- Hinweis bei evtl. Steuerbefreieung
- Hinweis auf Aufbewahrungspflichten des Empfängers für Endverbraucher
Für Kleinbetragsrechnungen bis 150 Euro gilt nur Punkt 1 bis 8.
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