Ein Mahnverfahren dient im deutschen Raum zur Durchsetzung von Geldforderungen. Mit anderen Worten, wenn Sie eine Leistung erbracht haben und die Gegenseite ihren Teil des Vertrages (bspw. die Zahlung Ihrer Dienstleistung) nicht einhält, dann können Sie mit einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Mahnverfahren dagegen angehen.
Das außergerichtliche Mahnverfahren
Das außergerichtliche Mahnverfahren ist die dringende Aufforderung an den Schuldner, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Dieses Mahnverfahren ist Formfrei und in der Regel schriftlich durchzuführen.
Abgestufte Mahnfolge:
- M: höfliche Zahlungsaufforderung
- M: ausdrückliche Mahnung mit Zahlungsfristsetzung
- M: Androhung des Einzugs durch ein Inkassoinstitut
- M: Setzen einer letzten Frist + Androhung einer Klage o. Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens
Das gerichtliches Mahnverfahren
Der Ablauf eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist folgender:
- Mahnbescheid (Zahlung innerhalb von 2 Wochen)
- Vollstreckungsbescheid (innerhalb von 6 Monaten kann der Gläubiger Antrag stellen)
- Zwangvollstreckung (Mahngericht, Gerichtsvollzieher bei Gegenstandpfändung)
Anträge auf Mahnbescheide werden immer beim Amtsgericht des Gläubigers gestellt. Ab 5000€ ist das Landgericht zuständig. Das Amtsgericht kann Lohn oder Grundstück pfänden. Sachlich zuständiges Gericht: Bezirk vom Antragsgegner, Wohnort bzw. dort, wo er sein Geschäftssitz hat.
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Schlagworte: BWL, mahnverfahren




ist es bei außergerichtliche mahnverfahren nicht 3-stufig?
1. höffliche Zahlungsaufforderung
2. Mahnung mit Zahlungsfrist
3. Androhung des Einzugs durch Inkassounternehmen oder gerichtliche Mahnverfahren?
also, die stufe 3 und 4 soll normaleweise zusammen gehören.