Existenzgründung – Gewerbe beantragen



Anhand dieses Artikels möchten wir Ihnen einen kurzen Einblick rund um das Thema “Existenzgründung” geben.

Was genau ist eine Existenzgründung?

Unter Existenzgründung versteht man die Verwirklichung einer beruflichen Selbstständigkeit. Wirtschaftlich gesehen ist eine Existenzgründung nichts anderes als eine Unternehmensgründung, jedoch wird dieser Begriff eher bei der Gründung größerer Unternehmen verwendet. Wir beschäftigen uns in diesem Artikel mit der Existenzgründung durch betreiben eines Gewerbes.

Der erste Schritt

Bevor man sich an die Realisierung seiner Selbstständigkeit wagt, muss natürlich klar sein, was “Ich” als Unternehmer überhaupt vor habe. Ohne ein vernünftiges und durchdachtes Konzept, ist das Ende der Fahnenstange schnell erreicht und oft sogar eine Menge Geld verschlissen worden. Daher gilt: Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig nachgedacht! Trotzdem sollte man keine Angst vor der Umsetzung einer guten Idee haben!

Der Gang zum Gewerbeamt

Um die Geschäftstätigkeit starten zu können, bedarf es einer Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. bei freien Berufen, einer Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Der wichtigste Teil der Gründung ist damit abgeschlossen. Je nachdem welche Tätigkeit genau man ausüben möchte, drohen aber weitere Formalitäten wie z.B. die Mitgliedschaft in einer Handelskammer oder, bspw. beim Eröffnen eines Lokals, eine Ausschanklizenz.

Was genau ist ein Gewerbe?

Grundsätzlich versteht man unter einem Gewerbe jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird. Dabei wird das Gewerbe immer durch einen Gewerbetreibenden in einem Gewerbebetrieb ausgeführt.

Die juristische Definition eines Gewerbes ist folgende:

Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist”

Was kommt auf mich zu?

Existenzgründungen bringen immer auch persönliche Veränderungen im Lebensalltag mit sich. Das können des “Existenzgründers” ist jetzt voll gefragt. Hier müssen drei Eigenschaften genannt werden, die unbedingt aureichend vorhanden sein sollten um den unternehmerischen Herausforderungen gewachsen zu sein:

  • Fachkompetenz

Beschreibt die Fähigkeit, Aufgaben und Sachverhalte den beruflichen Anforderungen gemäß selbständig und eigenverantwortlich zu bewältigen. Diese erwirbt man entweder durch Ausbildung oder gesammelte Erfahrung im laufe der Zeit.

  • Selbstkompetenz

Beschreibt die Fähigkeit, mit “sich selbst umgehen” zu können. Dazu zählt zum Beispiel, sich einer gewissen wirtschaftlichen Verantwortung bewusst zu sein und dementsprechend (auch in Stress- oder Negativzeiten) zu handeln.

  • Methodenkompetenz

Beschreibt die Fähigkeit, bestimmte Lern- und Arbeitsmethoden anzuwenden um sich weiterzubilden. Vereinfacht gesagt bedeutet es, das “lernen zu lernen”.

Folgende Punkte sollen grob Verdeutlichen, welchen Aufgaben sich ein Unternehmer stellen können muss, auch im Hinblick auf die drei Eigenschaften:

  • private Vorsorge (Unfälle, Rente usw.)

  • Konfrontation mit Ämtern und Behörden

  • Konfrontation mit Verbänden (z.B. IHK)

  • Vorgaben erstellen und einhalten (z.B. Absatzvorgaben)

  • Selbstmotivation und Selbstkontrolle (z.B. Termine, Arbeits-/Freizeit)


Gibt es finanzielle Hilfen bei der Existenzgründung?

Ja, es gibt diverse finanzielle Hilfen bei der Existenzgründung. Diese Hilfen werden “Gründungshilfe” genannt und dienen als staatlicher Anreiz für die Existenzgründung. Zu den finanziellen Hilfen zählen vor allem:

  • begünstigte Darlehen der KfW Mittelstandsbank (Bundesebene)

  • Landesförderinstitute, z.B. LfA in Bayern

  • nicht rückzahlbare Zuschüsse

  • Mittel für die unternehmerische Fortbildung

Darüberhinaus bietet der Europäische Sozialfond (ESF) Existenzgründungshilfen auf europäischer Ebene an.

Die Problematik mit Fördermitteln ist meist jene, dass ein potenzieller Förderer (Geldgeber) zuerst einmal von dem Konzept, der Geschäftsidee und deren Erfolg überzeugt werden muss, bevor er “fördert”. Das geschieht oft über einen Businessplan, der auch Geschäftsgeheimnisse und Kundenkontakte enthält – fördernde Institutionen erhalten also Einsicht in vertrauliche Angelegenheiten ohne dafür eine Gegenleistung gegeben zu haben.

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3 Kommentare zu „Existenzgründung – Gewerbe beantragen“

  1. Spruchinsel sagt:

    Wie ist das denn wenn man ein Nebengewerbe betreiben möchte und damit nur bis max. 400 Euro verdienen mag. Darf man dann Rechnungen ohne Mehrwertsteuer ausstellen oder ist das nur als Freiberufler möglich?  (Quote)

  2. Malte sagt:

    Wenn du nach der Gewerbeanmeldung den Bogen vom Finanzamt bekommst und dort angibst, dass du unter die Kleinunternehmerregelung fallen willst, bist du berechtigt, Rechnungen ohne Mehrwertsteuer auszustellen, ganz egal ob du nun Freiberufler bist oder nicht.
    Allerdings ist es nicht erlaubt, dann nur für einen Arbeitgeber tätig zu sein (Scheinselbständigkeit).  (Quote)

  3. Limited Joe sagt:

    Wichtig ist vor allem in der heutigen Zeit, dass man sich eine Rechtsform mit Haftunggschutz aussucht. Damit ist zwar der Erfolg nicht garantiert, aber garantiert ist, dass ein Misserfolg nicht in die Privatinsolvenz führt.  (Quote)

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